Hin und wieder kommt es vor, dass die Deutsche Justizcloud an mir thematisch vorbei kommt. Offiziell habe ich mit ihr nichts zu tun, denn in Berlin wurde dieses Thema von anderen Personen bearbeitet und in Brandenburg gibt es mit dem ZenIT einen eigenen IT-Dienstleister der Justiz in Abgrenzung zum ZIT-BB.
Dennoch habe ich eine ungefähre Vorstellung davon, was die Justizcloud ist und punktuell gibt es auch Austausch mit der Deutschen Verwaltungscloud auf Arbeitsebene.
Umso mehr erfreute es micht, dass ich heute auf Linkedin einen Beitrag sah, der den Launch eines Informationsportals für die Justizcloud unter www.justiz.cloud ankündigte.
Allerdings wurde die Freude darüber gleich ein wenig eingetrübt, als ich mir die Seite einmal anschaute:

Die erste Frage die sich mir stellte war „Warum verwenden die nicht die Dachmarke Bund?“
Für alle, die sich nicht täglich mit der Digitalisierung der Verwaltung beschäftigen – die Dachmarke Bund ist quasi das föderale Äquivalenz zu einem Corporate Design (das CD im CI/CD beim Marketing-Bingo) für öffentliche Stellen in Deutschland. Dieses wurde sogar 2024 vom IT-Planungsrat in seiner 43. Sitzung beschlossen und sollte eigentlich für alle öffentlichen Stellen gelten.
Darin heißt es:
- Der IT-Planungsrat beschließt das Konzept der digitalen Dachmarke in Form von vier flexibel einsetzbaren Kennzeichnungselementen Kopfzeile, Bildzeichen, Domain-Name und Designsystem.
- Die digitale Dachmarke kommt bei übergreifenden Angeboten von Bund, Ländern und Kommunen zum Einsatz, wenn diese in Kooperation nach außen hin auftreten und bisher keine staatliche Kennzeichnung als Vertrauensanker vorliegt.
- […]
- […]
- Das Kennzeichnungselement Domain-Name ist gov.de.
- Übergreifende Angebote von Bund und Ländern einschließlich ihrer Kommunen sollen unter Subdomains des Domain-Namens gov.de erreichbar sein.
- Das Kennzeichnungselement Designsystem soll einen Baukasten an nutzerfreundlichen, Barriere armen Designkomponenten umfassen, die flexibel modular genutzt werden können.
[…]
Allerdings wurde die Digitale Dachmarke nie verbindlich und hat somit bis heute einen empfehlenden Charakter. Das Ziel war ehrenwert – es sollte eine vertrauensvolle Identität geschaffen werden, um Angebote öffentlicher Stellen klar als solche erkennbar zu gestalten. Auch für das Thema der Barrierefreiheit gibt es mit KERN einen eigenen föderalen UX-Standard. Aber auch dieser scheint hier nicht zur Anwendung zu kommen.
Ein kurzer Check auf https://www.accessibilitychecker.org zeigt sogar einige gravierende Mängel in der Barrierefreiheit der Seite. Diese erreicht dort unter der deutschen Jursidiktion einen Score von 83%. Die Webseite begleitet diesen Score sogar mit einer Warnung, dass „Websites with a score lower than 90 are at risk of accessibility lawsuits“. Etwas ungünstig für eine Plattform aus dem Justizbereich.

Wieder so ein Fall, wo mir nicht klar ist, warum sich einerseits landauf, landab darüber beschwert wird, dass wir in der deutschen Verwaltung keine Standards haben und dann die seit Jahren existierenden Standards nicht genutzt werden.
Und ja, die Seite ist im Aufbau und ja, der Aufbaustab der Justizcloud ist vielleicht nicht der Kompetenzbereich für staatliche Webseitgestaltung. Aber laut Impressum liegt das Konzept, Design und die technische Umsetzung bei der Südwestfalen IT. Ja, diese Südwestfalen IT. Aber immerhin seit Anfang des Jahres ISO 27001 zertifiziert.